Die polnische Staatsangehörigkeit wird hauptsächlich durch Abstammung (ius sanguinis) erworben, d.h. durch die Abstammung von einem polnischen Elternteil. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, die polnische Staatsangehörigkeit zu erlangen.
Wege zum Erwerb der polnischen Staatsangehörigkeit:
Durch Abstammung ( Ius Sanguinis): Ein Kind, dessen mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt polnischer Staatsbürger ist, erwirbt automatisch die polnische Staatsangehörigkeit. https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Ius%20Sanguinis
Durch Geburt in Polen (Ius Soli): Im Allgemeinen erwirbt ein Kind, das in Polen geboren wurde, nicht automatisch die polnische Staatsangehörigkeit. Eine Ausnahme besteht, wenn die Eltern unbekannt sind, keine Staatsangehörigkeit besitzen oder deren Staatsangehörigkeit nicht festgestellt werden kann. https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Ius%20Soli
Durch Einbürgerung: Ausländer können die polnische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten. Die Voraussetzungen dafür sind unterschiedlich, abhängig von der Grundlage der Einbürgerung (z.B. legaler Wohnsitz in Polen, Ehe mit einem polnischen Staatsbürger). https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Einbürgerung
Durch Anerkennung: Personen, deren Vorfahren polnische Staatsbürger waren, können die polnische Staatsangehörigkeit durch Anerkennung erhalten. Dies erfordert den Nachweis der polnischen Abstammung und anderer relevanter Faktoren. https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Anerkennung
Durch Wiedererlangung: Personen, die die polnische Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit verloren haben, können sie unter bestimmten Umständen wiedererlangen. https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Wiedererlangung
Wichtige Aspekte:
Doppelte Staatsangehörigkeit: Polen erlaubt die doppelte Staatsangehörigkeit. Ein polnischer Staatsbürger kann also gleichzeitig eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Allerdings behandelt Polen diese Person vor dem Gesetz ausschließlich als polnischen Staatsbürger. https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Doppelte%20Staatsangehörigkeit
Verlust der Staatsangehörigkeit: Die polnische Staatsangehörigkeit kann durch Verzicht verloren gehen.
Hinweis: Diese Informationen dienen nur als allgemeine Orientierung. Für eine detaillierte Beratung und konkrete Anträge sollte man sich an die zuständigen polnischen Behörden oder einen Rechtsanwalt wenden.
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